DAS PLUS AUS IHRER APOTHEKE!
Als Patientinnen und Patienten haben Sie seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in der Apotheke. Dabei geht es um eine Verbesserung Ihrer Versorgung bei bestimmten Erkrankungen. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen zu den fünf pharmazeutischen Dienstleistungen:
- Erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation
- Einweisung in die Inhalationstechnik
- Pharmazeutische Betreuung bei oraler Krebstherapie
- Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
- Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck
Wir erklären, wie die neuen Dienstleistungen funktionieren und unter welchen Bedingungen Sie von diesen Leistungen profitieren können.
Fragen Sie in unseren Apotheken nach den pharmazeutischen Dienstleistungen – das Plus aus Ihrer Apotheke!
WENN SIE ARZNEIMITTEL GEGEN BLUTHOCHDRUCK EINNEHMEN
Viele Menschen haben zu hohen Blutdruck und nehmen dagegen Medikamente ein. Aber nicht immer werden die optimalen Werte erreicht. Die Apotheke überprüft, ob Sie gut eingestellt sind.
Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, wird dreimal nacheinander gemessen. Planen Sie eine gute Viertelstunde ein, damit wir das Ergebnis besprechen können.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung. Zusätzlich haben Sie Anspruch, wenn sich Ihre Medikamente oder deren Dosierungen ändern. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre
private Krankenversicherung.
Die Langfassung der Vereinbarung finden Sie hier.
WENN SIE MEDIKAMENTE ZUM INHALIEREN ERHALTEN
Medikamente zum Inhalieren helfen zum Beispiel bei einer Atemwegserkrankung. Ihre Apotheke unterstützt Sie mit dieser pharmazeutischen Dienstleistung bei der korrekten Anwendung dieser Arzneimittel. Das hilft Ihnen, Fehler bei der komplexen Anwendung zu vermeiden. Das verbessert die Wirksamkeit.
Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam zeigt Ihnen zunächst, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. Danach führen Sie die Inhalation unter Anleitung durch. Ihre Fragen werden im Anschluss beantwortet.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Bei jeder Neuverordnung eines inhalativen Arzneimittels und jedem Gerätewechsel haben Sie einen Anspruch. Dies gilt für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren.
Sie wenden schon länger Ihre Inhalativa an? Auch dann haben Sie Anspruch auf die Leistung, wenn Sie im vergangenen Jahr in der Apotheke oder beim Arzt keine Inhalationsschulung für Ihr Inhalationsgerät erhalten haben. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Die Langfassung der Vereinbarung finden Sie hier.
WENN SIE FÜNF ODER MEHR VERORDNETE ARZNEIMITTEL EINNEHMEN
Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen. Ihre Apotheke trägt durch diese pharmazeutische Dienstleistung dazu bei, dass Ihre Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.
Was passiert in der Apotheke?
Ihre Apothekerin bzw. Ihr Apotheker führt mit Ihnen eine ausführliche Medikationsberatung durch. Es werden Daten zur bisherigen Medikation erhoben, die Arzneimitteltherapiesicherheit der gesamten Medikation überprüft und mögliche Optimierungen gemeinsam erarbeitet. Danach wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Die Langfassung der Vereinbarung finden Sie hier.